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   BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84   

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https://dejure.org/1985,1197
BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84 (https://dejure.org/1985,1197)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1985 - IVa ZR 75/84 (https://dejure.org/1985,1197)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - IVa ZR 75/84 (https://dejure.org/1985,1197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheinstitut - Dienstvertrag - Geschäftsbedingungen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 927
  • NJW-RR 1986, 473 (Ls.)
  • MDR 1986, 386
  • FamRZ 1986, 240
  • BB 1986, 284
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84
    »a) Zur Anwendung des § 656 BGB auf Eheanbahnungsdienstverträge (im Anschluß an BGHZ 87, 309).

    Der Senat hat diese Auffassung jedoch in BGHZ 87, 309 abgelehnt; die Ausführungen des Berufungsgerichts geben ihm keine Veranlassung, diesen Standpunkt aufzugeben.

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56

    Schadenersatzanspruch gegen Ehemäkler

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84
    Der Eheanbahnungsvertrag gewährt dem Kunden keinen klagbaren Erfüllungsanspruch; auch einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann dieser nicht geltend machen (BGHZ 25, 124, 126; 87; 309, 313 ff.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Die im Urteil vom 4. Dezember 1985 (IVa ZR 75/84 - NJW 1986, 927, 928) angestellten Erwägungen zu Peinlichkeiten und Unzumutbarkeiten einer bei Klagbarkeit häufig unumgänglichen Beweisaufnahme über Art und Umfang der Tätigkeit gälten mindestens ebenso bei der Vermittlung einer Partnerschaft.
  • BGH, 17.06.2021 - III ZR 125/19

    Online-Partnervermittlungsvertrag: Vergütungsanspruch durchsetzbar

    Peinlichkeiten wären sogar in noch stärkerem Maße zu befürchten; gerichtliche Auseinandersetzungen seien vor allem dann zu erwarten, wenn die Bemühungen des Eheanbahners erfolglos geblieben seien, so dass häufig mit dem Einwand zu rechnen sei, der Eheanbahner habe seine vertraglichen Pflichten nicht gehörig erfüllt, indem er auf die in Frage kommenden Partner nicht intensiv genug eingewirkt oder Personen benannt habe, die überhaupt nicht an einer Eheschließung interessiert oder als Partner nicht geeignet seien (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - IVa ZR 75/84, NJW 1986, 927, 928).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 09.04.2015 - 1 C 28/15

    Widerrufsrecht, Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit, Klägers

    Das schützenswerte Diskretionsbedürfnis des Kunden schließe die gerichtliche Erörterung dieser für die Beteiligten in aller Regel peinlichen Punkte aus (BGH, Entscheidung vom 4.12.1985, IVa ZR 75/84).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Der Senat hat die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Verträge, durch die sich der eine Vertragspartner zu einer auf Herbeiführung einer Eheschließung gerichteten Tätigkeit (Eheanbahnungssdienstverträge) verpflichtet, bereits bejaht (BGHZ 87, 309, 313, dazu Dehner in Anm. LM BGB § 656 Nr. 3; Urteil vom 4.12.1985 - IVa ZR 75/84 - NJW 1986, 927 = LM BGB § 656 Nr. 5 = FamRZ 1986, 240).

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1985 (IVa ZR 75/84 - NJW 1986, 927 = LM BGB § 656 Nr. 5 = FamRZ 1986, 240) angestellten Erwägungen zu Peinlichkeiten und Unzumutbarkeiten einer bei Klagbarkeit häufig unumgänglichen Beweisaufnahme über Art und Umfang der Tätigkeit gelten mindestens ebenso bei der Vermittlung einer Partnerschaft.

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 27.07.2014 - 1 C 332/14

    Anwendbarkeit von Partnervermittlungsverträgen bei Online-Dating

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1985 (IVa ZR 75/84 - NJW 1986, 927 = LM BGB § 656 Nr. 5 = FamRZ 1986, 240) angestellten Erwägungen zu Peinlichkeiten und Unzumutbarkeiten einer bei Klagbarkeit häufig unumgänglichen Beweisaufnahme über Art und Umfang der Tätigkeit gelten mindestens ebenso bei der Vermittlung einer Partnerschaft.
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Diese Vorschrift findet zwar auch auf Eheanbahnungsdienstverträge Anwendung (BGHZ 25, 124, 126; 87, 309, 313; BGH Urteil vom 4. Dezember 1985 - IV a ZR 75/84 - NJW 1986, 927 = FamRZ 1986, 240); sie schließt jedoch nur solche Rückzahlungsansprüche aus, die darauf gestützt werden, daß der Auftraggeber nach § 656 Abs. 1 BGB nicht hätte zur Leistung gezwungen werden können (BGHZ 87, 309, 316 unter Ziffer II 2; BGH Urteil vom 9. Mai 1984 - IV a ZR 113/82 - NJW 1984, 2407 = FamRZ 1984, 763 = LM Nr. 4 zu § 656 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 15 U 148/05

    Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages auf Grund eines

    Dass die gerichtliche Erörterung dieser Punkte für die Beteiligten peinlich sein könne, liege auf der Hand (BGH Urt. v. 4. Dezember 1985, Az: IVa ZR 75/84, www.jurisweb.de Rz. 11= NJW 1986, 927).
  • BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 99/86

    Kündigung eines Eheanbahnungsvertrages; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Sofern auch dem Kunden eines Eheanbahnungsinstituts nach dem Gesetz (§ 627 Abs. 2 Satz 2 BGB) ein Schadensersatzanspruch zustehen sollte (vgl. dazu aber Senatsurteil vom 4.12.1985 - IVa ZR 75/84 - FamRZ 1986, 240 unter Ziff. 1 m.w.N.), wird dieser durch die streitgegenständliche Klausel nicht berührt.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2009 - 19 U 33/09

    Bauträgervertrag: Schutz der MaBV bei isolierter Kündigung des Bauvertrags durch

    Der Bauvertrag war aus wichtigem Grund auch isoliert kündbar (vgl. BGH NJW 1986, 927), ohne dass der Beklagte dem sich aus §§ 817, 134 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 MaBV ergebenden Rückforderungsanspruch des Klägers entgegenhalten könnte, dass dieser nicht vorgetragen habe, welche Leistungen über die nach der Ratenzahlungsregelung der MaBV fälligen Raten hinaus zur weiteren Fertigstellung des Bauvorhabens erbracht worden sind und er deren Wert nicht in seine Berechnungen einbezogen habe.
  • OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Wesensfremd für einen reinen Kaufvertrag und charakteristisch für einen Bauträgervertrag ist ferner die Fälligkeitsregelung in § 3 Abs. 3 der Vertragsurkunde, die die Zahlung eines wesentlichen Teils der Vergütung in vom Baufortschritt abhängigen Raten verlangt (vgl. BGH NJW 1986, 927).
  • OLG Koblenz, 22.12.1992 - 3 U 1222/92

    Rückforderung einer Maklergebühr Partnervermittlungsvertrag mit

  • AG Siegburg, 23.07.2004 - 111 C 117/04

    Kündigung ohne wichtigen Grund eines Patnervermittlungsvertrags als besondere

  • OLG Koblenz, 02.05.1989 - 3 U 17/88

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Eheanbahnungsdienstvertrages

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